Inhaltsverzeichnis
1. Wie viele Stunden habe ich in den Klassenstufen unterricht?
2. Wie viele Klassenarbeiten werden geschrieben und wie viel wiegen sie?
3. Wie viele Klassenarbeiten dürfen pro Woche geschrieben werden?
4. Wie kann man versäumte Tests und Klassenarbeiten nachholen?
5. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Unterricht verpasst habe?
6. Kann ich meine gewählte 2. Fremdsprache abwählen?
7. Wie viel Geld muss für Kopien und andere Leistungen bezahlt werden?
Wie viele Stunden habe ich in den Klassenstufen unterricht?
2. September 2022
Seit dem Schuljahr 2020|21 erfolgt der Unterricht mit geänderter Stundentafel aufgrund eines neuen Erlasses zur Unterrichtsorganisation an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen im Land Sachsen-Anhalt.
Die Wochenstundenanzahl ergibt sich aus den vorgegebenen Pflichtstunden sowie aus einem fächerübergreifenden Pflichtstundenpool, den die Schulen eigentverantwortlich nach Rahmenvorgaben vergeben und jährlich anpassen können, wenn dies aus personellen Gründen notwendig wird. Für unsere Schüler kommen zusätzlich noch Stunden im Rahmen der Ganztagsschule hinzu.
Zum Ganztagsschulkonzept mit aktuellen Angeboten gelangen Sie über den Link. Eine Übersicht über die Stundentafeln der Klassen erhalten Sie hier:
Wie viele Klassenarbeiten werden geschrieben und wie viel wiegen sie?
2. September 2022
Wie viele Klassenarbeiten pro Schuljahr in welchen Fächern geschrieben werden, kann die Fachschaftsgruppe eines Faches/ Fächerverbundes jährlich zu Beginn des Schuljahres mitbestimmen. Bei Änderungen der Anzahl der Arbeiten ist stets auf Antrag ein Gesamtkonferenzbeschluss notwendig.
Eine Übersicht Anzahl und Wichtigung von KAs 2022_23.pdf an unserer Schule ist über den Link erhältlich.
Die Punktetabelle ist ebenfalls downloadbar.
Wie viele Klassenarbeiten dürfen pro Woche geschrieben werden?
2. September 2022
Pro Woche dürfen maximal drei Klassenarbeiten geschrieben werden. An einem Tag dürfen keine zwei oder mehr Klassenarbeiten geschrieben werden. Die Anzahl der Tests- und Leistungskontrollen ist nicht festgelegt. Auch an Klassenarbeitstagen dürfen Tests geschrieben werden.
Klassenarbeiten müssen mindestens eine Woche vor Termin angekündigt werden. Tests müssen nicht angekündigt werden.
Wie kann man versäumte Tests und Klassenarbeiten nachholen?
2. September 2022
Wenn Tests oder Klassenarbeiten krankheitsbedingt nicht mitgeschrieben werden konnten, können diese zu den offiziellen Terminen nachgeschrieben werden.
Wie gewohnt werden die teilnehmenden Schüler in die Liste eintragen und im Schaukasten neben dem Sekretariat veröffentlicht.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Unterricht verpasst habe?
2. September 2022
Wenn durch krankheitsbedingte Abwesenheit oder durch andere schulische Befreiungen Unterricht verpasst wurde, können die Inhalte über verschiedene Ansprechpartner nachgeholt werden:
- Mitschülerinnen und Mitschüler
- Fachlehrer
- ggf. Fernunterrichtsbereich jeder Klasse
Kann ich meine gewählte 2. Fremdsprache abwählen?
2. September 2022
Grundsätzlich ist die Wahl der 2. Fremdsprache zum Ende der 6. Klasse für die 7. eine bewusste Entscheidung, die Eltern und Schülerinnen sowie Schüler mit dem Informationsschreiben getroffen haben.
Der Gestetzgeber gibt dennoch Möglichkeiten, den Kurs zum Ende eines Schuljahres für den Beginn des neuen Schuljahres zu verlassen. Dazu ist ein Antrag an die Schule zu stellen. Dieser Antrag enthält noch einmal die rechtlichen Hinweise zu den Folgen dieser Entscheidung im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn.
Das Dokument ist hier erhältlich:
Die Anträge werden in der Regel genehmigt, wenn dem keine schulischen Interessen (Mindestschülerzahl im Kurs) entgegenstehen.
Wie viel Geld muss für Kopien und andere Leistungen bezahlt werden?
2. September 2022
Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist grundsätzlich kostenfrei. Allerdings werden für Kopien, spezielle Arbeitsmaterialien und Ausgangsprodukte sowie für spezielle Serviceleistungen Unkostenbeiträge erhoben. Sie sind durch Beschlüsse der Gesamtkonferenz rechtskräftig.
Übersicht zu aktuellen Unkostenbeiträgen:
Wofür |
Betrag |
Weiterführende Informationen |
Kopiergeld
|
4 Euro/ Halbjahr für die Klassen 5 und 6
5 Euro/ Halbjahr für die Klassen 7-10 |
|
Kunstgeld für spezielle Materialien und Farben
|
1 Euro/ Halbjahr |
|
Hauswirtschaftsgeld für Lebensmittel, die im Themengebiet „Kochen“ verarbeitet und gegessen werden
|
2/ Halbjahr |
|
Leihgebühr für Schulbücher (keine Kaufexemplare)
|
3 Euro/ Buch/ Schuljahr |
|
Leihgebühr für Lesebücher aus dem schulinternen Lesekanon (Ganzlesestoffe), die von der Schule gekauft wurden allen Schülern zur Verfügung stehen
|
1 Euro |
Geplant ab dem Schuljahr 2024/ 25 |