Wie kann man vom Hauptschulbildungs- in den Realschulbildungsgang wechseln?
Vom Hauptschulbildungsgang in den Realschulbildungsgang:
Nach der 7. oder 8. Klasse:
- Nach dem Ende der 7. oder 8. Klasse auf schriftlichem Antrag der Eltern und Beschluss der Klassenkonferenz kann ein Schüler/ eine Schülerin nach der 7. und 8. Klasse vom Hauptschulbildungsgang in den Realschulbildungsgang wechseln, sofern die Leistungen für den auf den realschulabschlussbezogenen Unterricht erfüllt sind.
Nach dem Ende der 9. Klasse
- Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an den besonderen Leistungsfeststellungen in Deu und Ma (schriftlich) sowie einem weiteren gewählten Fach (mündlich)
- Es muss nach den Prüfungen der qualifizierte Hauptschulabschluss erreicht werden.
- dazu muss in den Kernfächern ein Durchschnitt von mindestens 3,0 sowie in den Nebenfächer ein Durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht werden.
Wann kann ich von der Sekundarschule auf das Gymnasium wechseln?
Von der Sekundarschule zum Gymnasium:
Voraussetzungen zum Wechsel an ein Gymnasium nach der 5.-8. Klasse:
- Beschulung im Realschulbildungsgang
- Kernfächer (Deu, Ma, Eng): Durchschnitt 2,0 (keine Note schlechter als 3)
- Nebenfächer (alle sonstigen Fächer): Durchschnitt 2,5 (keine Note schlechter als 3)
- 2. Fremdsprache ab Klasse 7 mit mindestens Note 2
Vorausetzungen zum Wechsel an ein Gymnasium/ Fachgymnasium nach der 10. Klasse:
- Erreichen des Erweiterten Realschulabschlusses nach den Prüfungen
- Kernfächer: Durchschnitt 2,3
- Nebenfächer: Durchschnitt 2,7
- Mit dem Wechsel an ein Gymnasium nach der 10. Klasse erfolgt dort i.d.R. die Wiederholung in der 10. Klasse, da die 10. Klasse bereits zur Kusstufe zählt.
- Mit dem Wechsel an ein Fachgymnasium mit besonderen Schwerpunkten (Elektrotechnik, Bautechnik, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, ...) erfolgt der Eintritt in die 11. Klasse
- Das Abitur erhält man nach erfolgreicher Abschlussprüfung in beiden Schulformen nach 3 Schuljahren
Wann kann man vom Gymnasium zur Sekundarschule wechseln?
Ein Wechsel vom Gymnasium zur Sekundarschule ist in der Regel nur zum Ende eines Schuljahres mit Beginn des neuen möglich. Alle Wechselgründe und Beratungen finden am Gymnasium statt, bevor der Wechsel vollzogen wird.
Anschließend erfolgt die Anmeldung des Kinder über das Sekretariat unserer Schule.