Krankmeldung des Kindes in der Schule
Letzte Aktualisierung: 02.09.2023 07:23 Uhr
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sind bitte folgende Schritte zum Wohle Ihres Kindes zu beachten:
Krankheit oder zwingende andere Gründe |
Bei Krankheit muss die Schule am gleichen Tag im Schulmanager oder telefonisch durch die Sorgeberechtigten informiert werden.
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Rückkehr in die Schule |
Die schriftliche Entschuldigung muss seit dem Schuljahr 2023/ 24 nicht mehr abgegeben werden.
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Erkrankung während der Schulzeit |
Abmeldung beim Klassen-/ Fachlehrer und Eintrag ins Hausaufgabenheft. Anschließend begeben sich die Erkrankten ins Sekretariat.
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- bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu verlangen. Sofern dafür Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
- in besonders begründeten Ausnahmefällen eine amtsärztliche Bescheinigung anzufordern.
Freistellung vom Unterricht
Auf formlosen, schriftlichen Antrag mit genauer Begründung für die Befreiung kann
- Die Klassenleitung für 1 Tag den Antrag genehmigen.
- Die Schulleitung bis zu 10 Tagen den Antrag genehmigen.
Anträge müssen spätestens 3 Tage im Voraus beim Klassenlehrer/ bei der Schulleitung eingehen.