Krankmeldung des Kindes in der Schule

Letzte Aktualisierung: 02.09.2023 07:23 Uhr

 

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sind bitte folgende Schritte zum Wohle Ihres Kindes zu beachten:

 

Krankheit oder zwingende andere Gründe

Bei Krankheit muss die Schule am gleichen Tag im Schulmanager oder telefonisch durch die Sorgeberechtigten informiert werden.

 

Rückkehr in die Schule

Die schriftliche Entschuldigung muss seit dem Schuljahr 2023/ 24 nicht mehr abgegeben werden.

 

Erkrankung während der Schulzeit

Abmeldung beim Klassen-/ Fachlehrer und Eintrag ins Hausaufgabenheft. Anschließend begeben sich die Erkrankten ins Sekretariat.

 

Die Schule ist neben den Erziehungsberechtigten verplichtet, gemäß § 40 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Einhaltung der Schulflicht Sorge zu tragen. Deshalb ist die Schulleitung gemäß Runderlass "Unterrichtsversäumnis an allgemeinbildenden Schule" berechtigt,
  1. bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu verlangen. Sofern dafür Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
  2. in besonders begründeten Ausnahmefällen eine amtsärztliche Bescheinigung anzufordern.
Wir danken für Ihr Verständis.
Zum Runderlass gelangen Sie hier.

 

Freistellung vom Unterricht

 

Auf formlosen, schriftlichen Antrag mit genauer Begründung für die Befreiung kann

 

  1. Die Klassenleitung für 1 Tag den Antrag genehmigen.

  2. Die Schulleitung bis zu 10 Tagen den Antrag genehmigen.

 

Anträge müssen spätestens 3 Tage im Voraus beim Klassenlehrer/ bei der Schulleitung eingehen.




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