Hinweise
Letzte Aktualisierung: 23.09.2022 10:04 Uhr
Achtung!
Liebe Eltern,
aktuell häufen sich die Anliegen zwecks Arbeitsgemeinschaften. Leider müssen wir Ihnen
mitteilen, dass ein Wechsel der AG nicht mehr möglich ist. Das hat folgende Gründe:
- Gemäß Erlass (Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule und Gymnasium“ RdErl. des MK vom 4. 4. 2007 - 24 – 81005 (SVBl. LSA S. 113), geändert durch RdErl. vom 28. 6.2012 (SVBl. LSA S. 110), inklusive Änderung vom 2.6.2014 sowie vom Februar 2019) sind die Schüler verpflichtet, über den Pflichtunterricht hinaus an mindestens drei Tagen/Woche sieben Zeitstunden an schulischen Angeboten teilzunehmen und eine Gesamtstundenanzahl von 33 Wochenstunden belegt zu haben. Genauer bedeutet das für Klasse 5 mind. 1 AG-Stunde pro Woche und für Klasse 6 mind. 2 AG-Stunden pro Woche. (14-tägige AGs werden bei 45 min mit 0,5 und bei 90 min mit 1 Wochenstunde berechnet.)
- Schüler*innen mit Vereinszugehörigkeit haben keinen Anspruch auf einen AG-Platz, da die Vereinstätigkeit durch den Vereinsnachweis angerechnet. Somit ist eine Teilnahme an einer AG nur bei ausreichender Kapazität möglich.
- Für die AG-Wahl hatten die Schüler*innen aufgrund der aktuellen Situation bis zum vergangenen Freitag (16.09.2022) Zeit bekommen. Nach der AG-Vorstellungen liefen zudem auch persönliche Gespräche mit Schüler*innen durch PMs oder Klassenlehrer.
- Der Wechsel in andere AGs bedeutet auch für uns einen hohen zeitlichen Aufwand. Über 100 AG-Plätze wurden unter Berücksichtigung der Wünsche der Schüler*innen vergeben.
Die AG Spiel und Bewegung findet ab sofort jede Woche Mittwoch für Klasse 5 und Klasse 6 statt.
Die AG Wald beginnt in der B-Woche ab dem 28.09.2022.
Die AG Schach startet Dienstag, den 27.09.2022, in der 7. Stunde.
Die AG Kegeln startet ebenfalls am Dienstag, den 27.09.2022, in der 7. und 8. Stunde.
Arbeitsgemeinschaften für 5 & 6 im Überblick
Letzte Aktualisierung: 18.09.2022 21:09 Uhr
Die Arbeitsgemeinschaften dienen dazu, eigene Interessen zu entfalten, Stärken zu erkennen und sich ohne
Notenzwang in verschiedenen Themengebieten und Lebenswelten auszuprobieren.
In diesem Jahr bieten wir diese AGs aus folgenden Themengebieten an:
Für die AGs Busbegleiter, Streitschlichter und Schülerpaten hier klicken
Was genau wird in den AGs angeboten?
Letzte Aktualisierung: 23.09.2022 09:55 Uhr
In den Steckbriefen erhaltet ihr genaue Informationen rund um die AG-Inhalte. Klickt euch einfach in die AG-Beschreibungen:
Kreatives Gestalten | Spiel & Bewegung |
Aquarianer | Fußball |
Grüner Daumen | Basketball |
Wald | Kegeln |
Schülerzeitung | Volleyball |
Schach |
Wann findet wo welche AG statt?
Im Schaubild könnt ihr schauen, welche AG wann und wo stattfindet.
Wie läuft die Wahl der AGs ab?
Letzte Aktualisierung: 08.09.2022 10:43 Uhr
- In den ersten Schultagen erfolgt die Abfrage der Vereinszugehörigkeit/ Musikschulentätigkeit. Dazu erhalten die betreffenden Schüler das Formular "Bescheinigung über die Mitgliedschaft im Verein und Übungsstunden".
- Die Vorstellung der AGs für das neue Schuljahr erfolgt am 7.9.22 in der 7.+8. Stunde durch die AG-Leiter in der Turnhalle. An der Vorstellung nehmen alle Schüler Teil, die nicht in einem Verein sind oder Übungsstunden in der Musikschule haben.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten in einem Elternbrief alle Informationen zusammengefasst sowie das Formular zur verbindlichen Wahl der AG. Dieser ist bis zum 13.09.2022 beim Klassenlehrer oder Frau Schirmer abzugeben. (Elternbrief + Formular)
- Nach erfolgreicher Wahl werden die AG-Gruppen erfasst. Es kann dabei sein, dass vereinzelt Schülerinnen und Schülern ein neues Angebot unterbreitet werden muss, wenn AGs gewählt wurden, die insgesamt zu wenig Teilnehmer haben und deshalb nicht stattfinden können. (Bei externen Honorarkräften müssen es 8 Teilnehmer, bei Lehrer als AG-Leiter 12 Teilnehmer sein.)
- Ab dem 19.9.2022 besuchen dann alle Schülerinnen und Schüler ihre AGs für das laufende Schuljahr.
- Unentschuldigtes Fehlen muss auf dem Zeugnis erfasst werden.
Bescheinigung über die Mitgliedschaft im Verein
Letzte Aktualisierung: 25.08.2022 06:09 Uhr
Ihr Kind ist dann nicht zur Teilnahme an einer AG verpflichtet, wenn
- es Mitglied in einem Verein (Sportvereine, Feuerwehr, Musikschule) mit regelmäßigen wöchentlichen Trainingsstunden/ Übungsstunden ist
- und ein schriftlicher Nachweis des Vereins dafür vorliegt.