Krankmeldung des Kindes in der Schule
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sind bitte folgende Schritte zum Wohle Ihres Kindes zu beachten:
Krankheit oder zwingende andere Gründe |
Bei Krankheit muss die Schule am gleichen Tag, möglichst vor Schulbeginn im Schulmanager oder telefonisch durch die Sorgeberechtigten informiert werden.
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Rückkehr in die Schule |
Die schriftliche Entschuldigung muss seit dem Schuljahr 2023/ 24 nicht mehr abgegeben werden.
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Erkrankung während der Schulzeit |
Abmeldung beim Klassen-/ Fachlehrer und Eintrag ins Hausaufgabenheft. Anschließend begeben sich die Erkrankten ins Sekretariat.
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Nachweispflicht eines Krankenscheins
- bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu verlangen. Sofern dafür Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
- in besonders begründeten Ausnahmefällen eine amtsärztliche Bescheinigung anzufordern.
Ärztliche Attestpflicht für den Sportunterricht
Für Schulsportveranstaltungen sind bei Abwesenheit zwingend ärztliche Atteste nachzureichen, da in der Regel bei allen Sportverantaltungen Notenvergaben erfolgen, die nicht ohne Weiteres bei Versäumnissen nachholbar sind. Dies gilt insbesondere für das Schulsportfest, das jährlich die Leichtathletiknoten festlegt.
Freistellung vom Unterricht
Auf formlosen, schriftlichen Antrag mit genauer Begründung für die Befreiung kann
- Die Klassenleitung für 1 Tag den Antrag genehmigen.
- Die Schulleitung bis zu 10 Tagen den Antrag genehmigen.
Anträge müssen spätestens 3 Tage im Voraus entweder
- handschriftlich,
- digital verfasst und ausgedruckt
- oder per E-Mail beim Klassenlehrer/ bei der Schulleitung eingehen.