Lizenzen & Quellen

    Wie läuft die Wahl der AGs ab?

    Letzte Aktualisierung: 04.08.2025 21:04 Uhr

     

    1. In den ersten Schultagen erfolgt die Abfrage der Vereinszugehörigkeit/ Musikschulentätigkeit. Dazu erhalten die betreffenden Schüler das Formular "Bescheinigung über die Mitgliedschaft im Verein und Übungsstunden".

    2. Die Vorstellung der AGs für das neue Schuljahr erfolgt am 11.8.25 in der 5.+6. Stunde durch die AG-Leiter in der Turnhalle. An der Vorstellung nehmen alle Schüler der 5. und 6. Klassen teil, die nicht in einem Verein sind oder Übungsstunden in der Musikschule haben.

    3. Nach erfolgreicher Wahl werden die AG-Gruppen erfasst. Es kann dabei sein, dass vereinzelt Schülerinnen und Schülern ein neues Angebot unterbreitet werden muss, wenn AGs gewählt wurden, die insgesamt zu wenig Teilnehmer haben und deshalb nicht stattfinden können. (Bei externen Honorarkräften müssen es 8 Teilnehmer, bei Lehrer als AG-Leiter 12 Teilnehmer sein.)

    4. Ab dem 25.8.2025 besuchen dann alle Schülerinnen und Schüler ihre AGs für das laufende Schuljahr.

    5. Unentschuldigtes Fehlen muss auf dem Zeugnis erfasst werden.

    Hinweise zur Belegung von AGs

    Letzte Aktualisierung: 04.08.2025 21:04 Uhr


    Achtung!


    Liebe Eltern,

    • Gemäß Erlass (Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule und Gymnasium“ RdErl. des MK vom 4. 4. 2007 - 24 – 81005 (SVBl. LSA S. 113), geändert durch RdErl. vom 28. 6.2012 (SVBl. LSA S. 110), inklusive Änderung vom 2.6.2014 sowie vom Februar 2019) sind die Schüler verpflichtet, über den Pflichtunterricht hinaus an mindestens drei Tagen/Woche sieben Zeitstunden an schulischen Angeboten teilzunehmen und eine Gesamtstundenanzahl von 33 Wochenstunden belegt zu haben. Genauer bedeutet das für Klasse 5 mind. 1 AG-Stunde pro Woche und für Klasse 6 mind. 2 AG-Stunden pro Woche. (14-tägige AGs werden bei 45 min mit 0,5 und bei 90 min mit 1 Wochenstunde berechnet.)
    • Schüler*innen mit Vereinszugehörigkeit haben keinen Anspruch auf einen AG-Platz, da die Vereinstätigkeit durch den Vereinsnachweis angerechnet wird. Somit ist eine Teilnahme an einer AG nur bei ausreichender Kapazität möglich.
    • Der Wechsel in andere AGs bedeutet auch für uns einen hohen zeitlichen Aufwand und ist damit ausgeschlossen.

    Was genau wird in den AGs angeboten?

    Letzte Aktualisierung: 14.09.2023 08:03 Uhr

     

    In den Steckbriefen erhaltet ihr genaue Informationen rund um die AG-Inhalte. Klickt euch einfach in die AG-Beschreibungen:

     

    Lizenzen & Quellen

    Bescheinigung über die Mitgliedschaft im Verein

    Letzte Aktualisierung: 04.08.2025 21:05 Uhr

     

    Ihr Kind ist dann nicht zur Teilnahme an einer AG verpflichtet, wenn

    1. es Mitglied in einem Verein (Sportvereine, Feuerwehr, Musikschule) mit regelmäßigen wöchentlichen Trainingsstunden/ Übungsstunden ist 
    2. und ein schriftlicher Nachweis des Vereins dafür vorliegt.

    Diese Zeiten werden der Ganztagsbetreuung angerechnet, eine freiwillige Teilnahme an AGs ist bei ausreichender Kapazität möglich.
    Die Bescheinigung als Vorlage in zweifacher Ausführung (1x Ersatz) können Sie hier bei Bedarf downloaden:

    Lizenzen & Quellen




    Datenschutzerklärung