Folgen bei Fehlverhalten
1. Grundlagen unserer Intervention
2. Wenn auffälliges Verhalten sichtbar wird
3. Aufnahme der Situation & Information
4. Dokumentation & statistische Erfassung
5. Erziehungsmittel als leichte und mittlere Formen der Konsequenz
6. Ordnungsmaßnamen als schwere und schwerste Formen der Konsequenz
7. Das Ampelsystem der EM und OM im Überblick
8. Weitere bedarfsorientierte Maßnahmen
9. Downloads und weiterführende Links
Grundlagen unserer Intervention
Dazu zählen u.a.
- Die Aufklärungsarbeit zum gezeigten Verhalten
- Das persönliche Gespräch zwischen Schülern und Pädagogen bzw. mit Eltern
- Die Mitteilung über Fehlverhalten an die Eltern durch Telefonat, per Schulmanager, Hausaufgabenheft oder Brief
- Das Anwenden von Erziehungsmitteln, wenn Gespräche allein keine Lösung herbeiführen sollten, oder das Fehlverhalten wiederholt aufgetreten oder in seiner Schwere zu gewichtig ist
- Das Anwenden von Ordnungsmaßnahmen durch Klassenkonferenzbeschluss, wenn
- Das Treffen weiterer Maßnahmen, je nach gezeigtem Verhalten
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Autor: Ganztagsschule Roitzsch
Zusätzliche Informationen: B. Keller
Wenn auffälliges Verhalten sichtbar wird

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Autor: Ganztagsschule Roitzsch
Zusätzliche Informationen: B. Keller
Aufnahme der Situation & Information
- die Lehrkräfte und Mitarbeiter diese beobachten / mitbekommen oder
- an das Kollegium durch Schüler oder Eltern angetragen werden.
- Je nach Lage der Situation erfolgt eine Information an die Eltern. Diese kann u.a. per Anruf, Schulmanager, Hausaufgabenheft, digitalem Brief oder über dem Postweg erfolgen. Diese Entscheidungen treffen die Lehrkräfte und Mitarbeiter und ggf. gemeinsamer Beratung selbst.
- Je nach Situation erfolgen weitere rechtliche Schritte durch Anwendung von Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen, diese Entscheidungen treffen die Lehrkräfte und Mitarbeiter und ggf. gemeinsamer Beratung selbst.
Dokumentation & statistische Erfassung
- Tadel,
- Tadel in besonderer Schwere,
- sowie Schadenersatzleistungen,
- Vapen & Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum
- unerlaubte Handynutzung
- sowie die Androhung oder Anordnung von konkreten Ordnungsmaßnahmen werden zentral intern erfasst.
Erziehungsmittel als leichte und mittlere Formen der Konsequenz
Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden. Sie sollen auf den Schüler erzieherisch einwirken und zur Beachtung von Regeln und Vorschriften anhalten, damit ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich ist. Tadel sind nur zur Kenntnis zu nehmen und behalten ihre Gültigkeit auch bei Nichtunterschrift durch die Sorgeberechtigten. Juristische Widersprüche können nicht eingelegt werden.
Rechtsgrundlage: Runderlass des MK vom 26.5.1994
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Autor: Ganztagsschule Roitzsch
Zusätzliche Informationen: B. Keller
Ordnungsmaßnamen als schwere und schwerste Formen der Konsequenz
Ordnungsmaßnahmen sind durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung anzuordnen, wenn pädagogische Maßnahmen oder Erziehungsmittel nicht angemessen oder ausreichend sind. Die Klassenkonferenz besteht aus allen Fachlehrkräften sowie der Schulleitung. Nach schriftlicher Einladung mit Auflistung der Sachverhalte, die zur Konferenz führten, haben die betroffenen Schüler und Eltern die Möglichkeit, in der Klassenkonferenz auszusagen.
Die Konferenz prüft das Verhalten auch auf Grundlage dieser Aussagen und beschließt im Beisein von Schüler- und Elternvertretern der Klasse eine Ordnungsmaßnahme, die geeignet, zumutbar und angemessen ist, um das negative Verhalten künftig zu unterbinden oder Einzelne sowie den Klassenverband zu schützen.
Rechtsgrundlage: Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. August 2025 § 44 sowie die Verordnung über schulische Ordnungsmaßnahmen vom 6. Februar 2012, ergänzt 2025. Gegen Ordnungsmaßnahmen kann juristischer Widerspruch beim Landesschulamt eingelegt werden.
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Autor: Ganztagsschule Roitzsch
Zusätzliche Informationen: B. Keller
Das Ampelsystem der EM und OM im Überblick
[1] Ordnungsmaßnahmen können durchgeführt werden, wenn
- dies zur Sicherung & Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bildungs- und Erziehungsarbeit dient
- Schüler gegen die bestehenden Rechtsnormen oder die Schulordnung verstoßen
- Schüler Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte nicht befolgen, die zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind.
- Personen und Sachen innerhalb der Schule geschützt werden müssen
- die Würde des Schülers durch die Ordnungsmaßnahme nicht verletzt wird
- Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben
[2] Ordnungsmaßnahmen sind durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der SL anzuordnen, wenn
- pädagogische Maßnahmen oder Erziehungsmittel nicht angemessen oder ausreichend sind
Weitere bedarfsorientierte Maßnahmen
- noch eine allgemeinbildende Schule besuchen und das laufende Schuljahr voraussichtlich nicht schaffen und es wiederholen müssten.
- oder, die nicht erneut wiederholen können und deshalb nicht in den nächsthöheren Jahrgang versetzt oder überwiesen werden dürfen und am Ende des Schuljahres in das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) am Berufsschulzentrum Anhalt-Bitterfeld wechseln.
Downloads und weiterführende Links
Werte Eltern und Schüler,
wir haben für Sie und Euch die wichtigsten Informationen zur Intervention als Download zusammengestellt.
- Übersicht zu den Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen
- Leitfaden zu den Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen.pdf
- Link: Umgang mit Mobbing - Hinweise für Eltern aus dem Krisenordner des Landes Sachsen-Anhalt
- Link: Umgang mit Stress - Hinweise für Schüler aus dem Krisenordner des Landes Sachsen-Anhalt
- Praktikumsvereinbarung für das Langzeitpraktikum.pdf
- Aufklärungsbogen zum Langzeitpraktikum.pdf
- Fördervereinbarung zum Abbau von Lerndefiziten.pdf
Lizenzen & Quellen
- praktikumsvereinbarung_f.langzeitpraktikum.pdf
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Autor: Ganztagsschule Roitzsch
Zusätzliche Informationen: B. Keller - aufklaerungsbogen_zum_langzeitpraktikum.pdf
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Autor: Ganztagsschule Roitzsch
Zusätzliche Informationen: B. Keller - foerdervereinbarung_zum_abbau_von_lerndefiziten.pdf
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Autor: Ganztagsschule Roitzsch
Zusätzliche Informationen: B. Keller

