Folgen bei Fehlverhalten

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Rechtliche Grundlagen für Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, werte Eltern,

 

die Schule ist ein gemeinsamer Ort des Entdeckens, Erlernens und des Lebens. Im Durchschnitt verbringen die meisten Kinder und Jugendlichen 6 Schuljahre an unserer Schule, die für alle ein Lebenspunkt der Freude, nicht der Angst sein soll. Wir alle tragen dafür besondere Verantwortung für uns selbst und für jeden Einzelnen. Die Lehrkräfte haben dabei in erster Linie den Bildungsauftrag, in zweiter den Erziehungsauftrag. Damit wir in unserer großen Gemeinschaft unsere zusammen geschaffenen Leitbilder, Werte und Normen sowie die Gesetze des Landes respektieren, gelten unsere Hausordnungen und die Schulregeln für alle im besonderen Maße.

 

Da uns natürlich bewusst ist, dass es gerade Heranwachsenden nicht immer gelingt, Regeln des Alltags einzuhalten, möchten wir mit diesem Leitfaden aufzeigen, wie wir kraft der gültigen Gesetze und Erlasse des Landes Sachsen-Anhalt einerseits unterstützen sowie andererseits erziehen und sanktionieren müssen, wenn dies erforderlich wird. Bei Fehlverhalten stehen zunächst Erziehungsmittel[1] zur Verfügung:

 

 

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[1] Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden. Sie sollen auf den Schüler erzieherisch einwirken und zur Beachtung von Regeln und Vorschriften anhalten, damit ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich ist. Tadel sind nur zur Kenntnis zu nehmen und verlieren ihre Gültigkeit auch bei Nichtunterschrift durch die Sorgebrechtigten nicht. Widersprüche können nicht eingelegt werden.

Rechtsgrundlage: Runderlass des MK vom 26.5.1994

 

 

Sollten die angewendeten Erziehungsmittel keine Änderung des Fehlverhaltens bewirken, deren Anwendungsmöglichkeit ausgereizt sein oder die Schwere des Vergehens keine Eriehungsmittel rechtfertigen, erfolgen Klassenkonferenzen zur Beschlussfassung von Ordnungsmaßnahmen.

Die Klassenkonferenz besteht aus allen Fachlehrkräften sowie der Schulleitung. Nach schriftlicher Einladung mit Auflistung der Sachverhalte, die zur Konferenz führten, haben die betroffenen Schüler und Eltern die Möglichkeit, in der Klassenkonferenz auszusagen. Die Konferenz prüft das Verhalten auch auf Grundlage dieser Aussagen und beschließt im Beisein von Schüler- und Elternvertretern der Klasse eine Ordnungsmaßnahme, die geeignet, zumutbar und angemessen scheint, um das negative Verhalten künftig zu unterbinden. Ordnungsmaßnahmen[1] [2] [3]sind: 

 

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[1] Ordnungsmaßnahmen können durchgeführt werden, wenn

  • dies zur Sicherung & Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bildungs- und Erziehungsarbeit dient
  • Schüler gegen die bestehenden Rechtsnormen oder die Schulordnung verstoßen
  • Schüler Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte nicht befolgen, die zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind.
  • Personen und Sachen innerhalb der Schule geschützt werden müssen
  • die Würde des Schülers durch die Ordnungsmaßnahme nicht verletzt wird
  • Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben

[2] Ordnungsmaßnahmen sind durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der SL anzuordnen, wenn

  • pädagogische Maßnahmen oder Erziehungsmittel nicht angemessen oder ausreichend sind

[3] Rechtsgrundlage:

  • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013

§ 44 Ordnungsmaßnahmen

  • Verordnung über schulische Ordnungsmaßnahmen vom 6. Februar 2012

Downloadmöglichkeit

 

Werte Eltern und Schüler,

 

wir haben für Sie und Euch die wichtigsten Informationen und Rechtsgrundlagen für die Anwendung von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen bei Fehlverhalten von Schülern als Download zusammengestellt.

 

 




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