Unsere Hausordnung und Unterrichtszeiten

Letzte Aktualisierung: 19.08.2022 19:07 Uhr



HAUSORDNUNG und UNTERRICHTSZEITEN

der Sekundarschule “A. Diesterweg“ Roitzsch

 
Grundsatz:  Ich unterlasse alles, was anderen Schaden zufügen kann oder sie belästigt,  was den Unterricht stört, was das Haus, seine Einrichtung und seine Umgebung beschädigt oder verschmutzt!

 

1. Öffnung der Schule

Der Einlass der Schüler erfolgt morgens ab 7.00 Uhr durch den Haupteingang (Teichstraße) bzw. durch den kleinen Hofeingang. 

30 Minuten nach der letzten regulären Veranstaltung verlassen die Schüler das Schulgelände. Jeder Nutzer von Räumen ist nach Beendigung dafür verantwortlich, dass die Fenster und Türen verschlossen sind und das Licht ausgeschaltet wird.

 

2. Unterrichtszeiten                             

Normale Zeiten: 

 

Beginn

Ende

Vorklingeln

Pausenlänge

 

 

 

8:10

 

Block 1. + 2.

8:20

9:50

 

 

Hofpause

9:50

10:10

10:05

15 + 5 min

Block 3. + 4.

10:10

11:40

 

 

Hofpause

11:40

12:15

12:10

30 + 5 min

5.

12:15

13:00

 

10 min

6.

13:10

13:55

 

 

Hofpause

13:55

14:10

14:05

10 + 5 min

7.

14:10

14:55

 

5 min

8.

15:00

15:45

 

 

 

verkürzte Zeiten bei starker Hitze oder Konferenzen:

 

 

Beginn

Ende

Vorklingeln

Pausenlänge

 

 

 

8:10

 

Block 1. + 2.

8:20

9:20

 

 

Hofpause

9:20

9:50

9:45

25 + 5 min

Block 3. + 4.

9:50

10:50

 

10 min

5.

11:00

11:30

 

 

Hofpause

11:30

12:05

12:00

30 + 5 min

6.

12:05

12:35

 

10 min

7.

12:45

13:15

 

5 min

8.

13:20

13:50

 

 

                                                                                                            

3.   Regelung des Tagesablaufes

  • Alle Schülerinnen und Schüler finden sich spätestens 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts ein.
  • Die kleine Treppe wird grundsätzlich nicht von Schülern benutzt (Ausnahme: Aufsuchen des Lehrerzimmers und des Schulsozialarbeiters).
  • In den kleinen Pausen halten sie sich im entsprechenden Raum, in den Hofpausen auf dem Schulhof oder bei entsprechender Nutzung in der Mensa auf.
  • Bei Regenwetter wird abgeklingelt. Dann verhalten wir uns rücksichtsvoll und bereiten sich 5 Minuten vor Stundenbeginn im Unterrichtsraum vor.
  • Das Verhalten in den Fachräumen regelt die jeweilige Fachraumordnung.
  • Die Schultaschen müssen vor der Hofpause im künftigen Raum abgestellt werden. Das Abstellen in allen anderen Bereichen ist verboten, denn es besteht kein Versicherungsschutz.
  • Mit Betreten des Fachraumes legen die Schüler ihre Garderobe an den dafür vorgesehenen Stellen ab.
  • Während der Unterrichtszeit und in den Hofpausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
  • In Freistunden können Schüler ab Klasse 7 bzw ab 13 Jahren den Schulhof verlassen, wenn das Einverständnis der Sorgeberechtigten durch Unterschrift vorliegt.
  • Die Einnahme von warmen Speisen findet generell in der Mensa statt.

 

Ich besuche diese Schule -  deshalb ist Folgendes 
nicht erlaubt:

 

  • Rauchen, Alkohol, Drogen.
  • Eingeschaltete Mobiltelefone und sonstige technische Geräte.
  • Androhung und Anwendung von Gewalt 
  • das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, die andere gefährden oder bedrohen.
  • Das Essen, Trinken, Kaugummi kauen im Unterricht ist nur während längerer selbstständiger Schülerarbeiten und in Absprache mit dem Fachlehrer erlaubt (z.B. Klassenarbeiten).

 

 

5. Hausrecht

  • Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat zu melden. Sie erhalten einen Besucherausweis.
  • Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände ausdrücklich untersagt.

 

6. Schlussbestimmungen

  • Wiederholte oder grobe Verstöße gegen die Hausordnung werden mit schulischen  Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen belegt.
  • Mutwillige oder grob fahrlässige Zerstörungen werden mit Schadensersatzpflicht in Höhe des entstandenen Schadens geahndet.
  • Abweichendes Verhalten von den Bestimmungen der Hausordnung bedarf im Einzelfall der Genehmigung des Schulleiters.

                                                 

Diese Hausordnung tritt am 28.04.2014 in Kraft.

 

pdf_icon.pngHausordnung_und_Unterrichtszeiten_im_Schuljahr_2022_23.pdf

Unsere Raum-und Fachraumordnungen

 

Letzte Aktualisierung: 26.01.2022 14:14 Uhr

 

Das gesamte Haus 1 ist zwischen Juli 2018 und September 2019 in über 2000 Arbeitsstunden grundlegend und aufwändig saniert worden. Überall sind neue Fenster, Heizungen und Wasserleitungen installiert worden. In jedem Raum liegt ein Internetanschluss mit LAN und W-LAN an, die meisten Räume haben visuelle technische Geräte. Fast jeder Raum hat neue Möbel. Die Gesamtkosten für das ganze Haus belaufen sich auf über 2,6 Millionen Euro. Für jeden Schüler unserer Schule wären das im Schuljahr 2018/ 19 rechnerisch 6190 Euro. Wir wollen, dass ihr Euch in der Schule wohl fühlt, guten Unterricht erleben könnt und kommende Klassen diese neuen Räume ebenso vorfinden.
Aus diesen Gründen erwarten wir von Euch, dass ihr das gesamte Haus aufmerksam, umsichtig und mit Sorgfalt nutzt.

 

 

Raumordnung Haus 1

 

Der Unterricht in den Fachräumen erfolgt unter besonderen Bedingungen. Dehalb sind nachfolgend alle Fachraumordnungen zum Nachlesen zur Verfügung gestellt.

 

Fachraumordnung Bio

 

Fachraumordnung Chemie

 

Fachraumordnung Hauswirtschaft

 

Fachraumordnung für die PC-Räume und Schulnetzwerk.pdf

 

Fachraumordnung Physik

 

Fachordnung Sport

NEU: Ergänzung zur Sportordnung Fingernägel.pdf

 

Fachraumordnung Werkstoffbearbeitung

 

 

Unsere Mensaordnung

Letzte Aktualisierung: 17.08.2023 09:23 Uhr 


Mensa-Ordnung

Um einen reibungslosen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten und um unnötige Verschmutzungen zu vermeiden, sind bestimmte Ergänzungen zur Hausordnung zu beachten und die Öffnungszeiten des Bistros sind diesen Ergänzungen anzupassen.

 

  1. Das Bistro in der Mensa ist in der Zeit von 9.50 Uhr bis 14.15 Uhr während der Hofpausen geöffnet.
  2. Speisen und Getränke werden in den großen Pausen ausgegeben.
  3. In der 2. Hofpause wird zunächst für alle Essenteilnehmer das Mittagessen ausgegeben.
  4. In den kleinen Unterrichtspausen erfolgt grundsätzlich kein Verkauf.
  5. Verkaufte Speisen und Getränke können in der Mensa eingenommen werden. Während der 1. Hofpause ist die Mensa als Lern- und Pausenort nutzbar, sofern eine Schüleraufsicht die angemessene Disziplin gewährleistet.
  6. Die Nutzung der Mensa wird den Schülern in den großen Pausen nur bis zum Vorklingeln gestattet.
  7. Die Mensa ist durch alle Benutzer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Speisereste, Müll u.ä. gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, Jacken an die Garderobenständer

 

 

Unsere Bolzplatz- und Spielgeräteordnung

Bolzplatz- und Spielgeräteordnung 

Die Sportplätze und die Sportgeräte sind eine Errungenschaft unserer Schule, die mit großem finanziellem Aufwand realisiert wurde. Deshalb sind alle Nutzungen auf einen langfristigen Erhalt auszurichten. Die Plätze sind ausschließlich für die jeweilige Sportart zu nutzen. 

 

Die ausgebildeten Schulsportassistenten lenken den Pausensport und unterstützen die in diesem Bereich aufsichtführenden Lehrkräfte.

 

Alle Schüler sind verpflichtet, die Anweisungen der Lehrkräfte und Schulsportassistenten zu befolgen.

 

  1. Die Nutzung des Bolzplatzes/ Basketballanlage während der Schulzeit erfolgt zu folgenden Zeiten:

     

    Bolzplatz

    Basketball/Volleyball

    1. große Pause:

    Klassenstufen 5-7

    Klassenstufen 8-10

    2. große Pause:

    Klassenstufen 8-10

    Klassenstufen 5-7

    3. große Pause:

    Klassenstufen 5-7

    offen für alle Schuljahrgänge


    In Freistunden oder im Ganztagsbereich obliegt die Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft.

  2. Die Spielberechtigten (Sportassistenten) Schüler empfangen in der Regel die Bälle gegen Unterschrift in der Sportgeräteausleihe. Die Sportgeräteausleihe übernehmen Schülerinnen und Schüler als Verantwortungsprojekt.

  3. Schmutz der Schuhe ist vor der Nutzung aller Plätze abzustreifen.

  4. Als Schuhwerk sind auf dem Bolzplatz Turnschuhe oder Multinoppenschuhe vorgeschrieben.

  5. Ein Spiel auf dem Bolzplatz bestreiten maximal 10 Schülerinnen und Schüler. Die Verantwortung dafür obliegt den Schulsportassistenten.

  6. Das Überspringen der Bande ist verboten.

  7. Für das Holen der Bälle, die über die Bande/Netze/Fangzaun fliegen oder in den Strengbach fallen ist der jeweilige Verursacher verantwortlich. Die bereitgestellten Hilfsmittel sind zu nutzen. Bei Notwendigkeit ist zum Verlassen des Schulgrundstückes (Schlüssel) die aufsichtführende Lehrkraft einzubeziehen.

  8. Der verantwortliche Schulsportassistent beendet ein Spiel. Die Spieler verlassen den Platz. Erst danach betreten die nächsten Spieler die Plätze.

  9. Beim Basketball ist das Spiel so zu organisieren, dass Mitschüler nicht belästigt werden und keine Schäden auftreten.

  10. Am Ende der Pause gibt der ausleihende Schüler (Sportassistent) den Ball in der Geräteausleihe ab.

  11. Die Bespielbarkeit des Platzes (Schnee, Regen, Frost, ...) legt die aufsichtführende Lehrkraft fest.

  12. Bei Verstößen können Schüler vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

 pdf_icon.pngbolzplatz_und_sportgeraeteordnung.pdf

Verhalten an Bushaltestellen und wähend der Busfahrt

Letzte Aktualisierung: 17.08.2023 09:41 Uhr

 

Belehrung zur Busnutzung

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