Unsere Hausordnung und Unterrichtszeiten
Letzte Aktualisierung: 19.08.2022 19:07 Uhr
HAUSORDNUNG und UNTERRICHTSZEITEN
der Sekundarschule “A. Diesterweg“ Roitzsch
Grundsatz: Ich unterlasse alles, was anderen Schaden zufügen kann oder sie belästigt, was den Unterricht stört, was das Haus, seine Einrichtung und seine Umgebung beschädigt oder verschmutzt!
1. Öffnung der Schule
Der Einlass der Schüler erfolgt morgens ab 7.00 Uhr durch den Haupteingang (Teichstraße) bzw. durch den kleinen Hofeingang.
30 Minuten nach der letzten regulären Veranstaltung verlassen die Schüler das Schulgelände. Jeder Nutzer von Räumen ist nach Beendigung dafür verantwortlich, dass die Fenster und Türen verschlossen sind und das Licht ausgeschaltet wird.
2. Unterrichtszeiten
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Beginn |
Ende |
Vorklingeln |
Pausenlänge |
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8:10 |
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Block 1. + 2. |
8:20 |
9:50 |
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Hofpause |
9:50 |
10:10 |
10:05 |
15 + 5 min |
Block 3. + 4. |
10:10 |
11:40 |
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Hofpause |
11:40 |
12:15 |
12:10 |
30 + 5 min |
5. |
12:15 |
13:00 |
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10 min |
6. |
13:10 |
13:55 |
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Hofpause |
13:55 |
14:10 |
14:05 |
10 + 5 min |
7. |
14:10 |
14:55 |
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5 min |
8. |
15:00 |
15:45 |
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Beginn |
Ende |
Vorklingeln |
Pausenlänge |
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8:10 |
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Block 1. + 2. |
8:20 |
9:20 |
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Hofpause |
9:20 |
9:50 |
9:45 |
25 + 5 min |
Block 3. + 4. |
9:50 |
10:50 |
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10 min |
5. |
11:00 |
11:30 |
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Hofpause |
11:30 |
12:05 |
12:00 |
30 + 5 min |
6. |
12:05 |
12:35 |
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10 min |
7. |
12:45 |
13:15 |
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5 min |
8. |
13:20 |
13:50 |
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3. Regelung des Tagesablaufes
- Alle Schülerinnen und Schüler finden sich spätestens 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts ein.
- Die kleine Treppe wird grundsätzlich nicht von Schülern benutzt (Ausnahme: Aufsuchen des Lehrerzimmers und des Schulsozialarbeiters).
- In den kleinen Pausen halten sie sich im entsprechenden Raum, in den Hofpausen auf dem Schulhof oder bei entsprechender Nutzung in der Mensa auf.
- Bei Regenwetter wird abgeklingelt. Dann verhalten wir uns rücksichtsvoll und bereiten sich 5 Minuten vor Stundenbeginn im Unterrichtsraum vor.
- Das Verhalten in den Fachräumen regelt die jeweilige Fachraumordnung.
- Die Schultaschen müssen vor der Hofpause im künftigen Raum abgestellt werden. Das Abstellen in allen anderen Bereichen ist verboten, denn es besteht kein Versicherungsschutz.
- Mit Betreten des Fachraumes legen die Schüler ihre Garderobe an den dafür vorgesehenen Stellen ab.
- Während der Unterrichtszeit und in den Hofpausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- In Freistunden können Schüler ab Klasse 7 bzw ab 13 Jahren den Schulhof verlassen, wenn das Einverständnis der Sorgeberechtigten durch Unterschrift vorliegt.
- Die Einnahme von warmen Speisen findet generell in der Mensa statt.
Ich besuche diese Schule - deshalb ist Folgendes
nicht erlaubt:
- Rauchen, Alkohol, Drogen.
- Eingeschaltete Mobiltelefone und sonstige technische Geräte.
- Androhung und Anwendung von Gewalt
- das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, die andere gefährden oder bedrohen.
- Das Essen, Trinken, Kaugummi kauen im Unterricht ist nur während längerer selbstständiger Schülerarbeiten und in Absprache mit dem Fachlehrer erlaubt (z.B. Klassenarbeiten).
5. Hausrecht
- Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat zu melden. Sie erhalten einen Besucherausweis.
- Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände ausdrücklich untersagt.
6. Schlussbestimmungen
- Wiederholte oder grobe Verstöße gegen die Hausordnung werden mit schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen belegt.
- Mutwillige oder grob fahrlässige Zerstörungen werden mit Schadensersatzpflicht in Höhe des entstandenen Schadens geahndet.
- Abweichendes Verhalten von den Bestimmungen der Hausordnung bedarf im Einzelfall der Genehmigung des Schulleiters.
Diese Hausordnung tritt am 28.04.2014 in Kraft.
Unsere Raum-und Fachraumordnungen
Letzte Aktualisierung: 24.04.2025 11:06 Uhr
Das gesamte Haus 1 ist zwischen Juli 2018 und September 2019 in über 2000 Arbeitsstunden grundlegend und aufwändig saniert worden. Überall sind neue Fenster, Heizungen und Wasserleitungen installiert worden. In jedem Raum liegt ein Internetanschluss mit LAN und W-LAN an, die meisten Räume haben visuelle technische Geräte. Fast jeder Raum hat neue Möbel. Die Gesamtkosten für das ganze Haus belaufen sich auf über 2,6 Millionen Euro. Für jeden Schüler unserer Schule wären das im Schuljahr 2018/ 19 rechnerisch 6190 Euro. Wir wollen, dass ihr Euch in der Schule wohl fühlt, guten Unterricht erleben könnt und kommende Klassen diese neuen Räume ebenso vorfinden.
Aus diesen Gründen erwarten wir von Euch, dass ihr das gesamte Haus aufmerksam, umsichtig und mit Sorgfalt nutzt.
Der Unterricht in den Fachräumen erfolgt unter besonderen Bedingungen. Dehalb sind nachfolgend alle Fachraumordnungen zum Nachlesen zur Verfügung gestellt.
Fachraumordnung Hauswirtschaft
Fachraumordnung für die PC-Räume und Schulnetzwerk.pdf
Sportordnung & Belehrung Sportunterricht.pdf, Ergänzung zur Sportordnung Fingernägel.pdf
Fachraumordnung Werkstoffbearbeitung
Grundsatzbestimmungen für den Sportunterricht
Liebe Eltern und Schüler,
wir möchten Sie und euch über die wesentlichen Bestimmungen und Pflichten im Zusammenhang mit dem Sportunterricht informieren, um einen sicheren und erfolgreichen Ablauf zu gewährleisten:
1. Schulpflicht und persönliche Verantwortung
Jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig am Sportunterricht teilzunehmen. Es ist wichtig, dass die Schüler in einem Zustand erscheinen, der weder sie selbst noch andere gefährdet. Sollte ein Schüler dieser Pflicht nicht nachkommen und dadurch nicht an Leistungserhebungen teilnehmen können, kann dies zu einer ungenügenden Bewertung führen. Zudem ist es unerlässlich, alle notwendigen Materialien und die entsprechende Sportkleidung mitzubringen. (Quelle: Herr Zeidler, Rechtsreferat des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt)
2. Fürsorge- und Aufsichtspflicht
Unsere Lehrkräfte tragen eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen der Schüler. Sie sind verpflichtet, die Schüler vor gesundheitlichen Schäden und anderen Gefahren zu schützen. Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte stellt sicher, dass alle Schüler beaufsichtigt werden, um Unfälle zu vermeiden und Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern. (Quelle: Grundsätze, Bestimmungen und Hinweise für den Schulsport Sachsen-Anhalt)
3. Unfallverhütung und Sicherheitsmaßnahmen
Die Sicherheit im Sportunterricht hat oberste Priorität. Die Sportlehrkräfte sind dafür verantwortlich, den Unterricht so zu organisieren, dass Unfallrisiken minimiert werden. Dazu gehören:
- Geeignete Sportkleidung und Sportschuhe für die jeweilige Sportart und Witterung.
- Das Ablegen von Schmuckgegenständen wie Ohrringe, Piercings, Ringe, Armbanduhren und Ketten, um Verletzungen zu vermeiden. (Quelle: Broschüre der Unfallkasse Sachsen-Anhalt)
- Während des Sportunterrichts hat der/ die Sportlehrer/ in zur Verhütung von Schülerunfällen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, mögliche Gefahren abzuwenden. Schüler haben die zur Unfallverhütung dienenden Maßnahmen zu unterstützen und entsprechende Weisungen zu befolgen.
Das Tragen von Armbanduhren, Ringen, Ohrringen, Piercing, Armreifen und Ketten während des Sportunterrichtes bedeutet nachweislich eine zusätzliche Verletzungsgefahr. Demzufolge hat der / die Lehrer/ -in darauf zu achten, dass Uhren und Schmuck während des Sportunterrichts abgelegt werden. Geschieht das nicht,
so handelt die Lehrkraft fahrlässig, möglicherweise sogar grob fahrlässig, weil sie bestehende Dienstanweisungen des Dienstherren gegen besseres Wissen missachtet. Die Verantwortung der Lehrkraft wird auch durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern das Tragen von Schmuck im Sportunterricht erlauben und ggf. sogar selbst die Haftung bei einem Unfall übernehmen wollen, nicht aufgehoben. Wenn eine Schülerin/ein Schüler diesen Vorgaben nicht folgt, kann sie/er deshalb am Unterricht nicht teilnehmen. Falls eine Schülerin/ein Schüler sich weigert, Schmuck abzulegen oder abzukleben* und deswegen am Unterricht nicht teilnimmt, entspricht dies einer Leistungsverweigerung und kann die Note „ungenügend“ zur Folge haben. (Quelle: Unfallkasse GUV-V A1 - Allgemeine Vorschriften § 14 und § 35)
- Längere Haare müssen mit Gummibändern zusammengehalten werden, um keine Gefahr darzustellen.
- Kleidungsstücke, die aus religiösen Gründen getragen werden, dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen. (Quelle: Grundsätze, Bestimmungen und Hinweise für den Schulsport Sachsen-Anhalt)
Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen kann ein Verstoß gegen § 14 und § 35 GUV 0.1 „Allgemeine Vorschriften" vorliegen. Daraus können sich versicherungsrechtliche Konsequenzen ergeben:
Eine Regressforderung des Unfallversicherungsträgers ist bei „Vorsatz" oder bei „grober Fahrlässigkeit" möglich.
Die Verantwortung der Sportlehrkraft wird selbst durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern das Tragen von Schmuck im Sportunterricht erlauben und ggf. sogar selbst die Haftung bei einem Unfall übernehmen wollen, nicht aufgehoben.
Da je nach Art der Schmuckstücke eine Unfallgefahr besteht, ist das Tragen also grundsätzlich zu unterbinden. (Quelle: Unfallkasse)
4. Besondere Rücksichtnahme
Schüler mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Asthma müssen die Möglichkeit haben, sich auch während des Unterrichts medizinisch zu versorgen. Die körperliche Belastung wird entsprechend angepasst. An Tagen mit intensiver Sonneneinstrahlung oder hoher Wärmebelastung wird der Belastungsgrad verantwortungsvoll entschieden. (Quelle: Grundsätze, Bestimmungen und Hinweise für den Schulsport Sachsen-Anhalt)
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, um den Sportunterricht sicher und erfolgreich zu gestalten. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
B. Keller
Quellen:
- Grundsätze des Sportunterrichts an öff. Schulen in Sachsen-Anhalt.pdf
- Unfallkasse Sachsen Anhalt Sicherheit und Gesundheit im Sportunterricht.pdf
- Belehrung Sportunterricht GTS Roitzsch 2024 25.pdf
- Ergänzung zur Sportordnung Fingernägel.pdf
Unsere Mensaordnung
Letzte Aktualisierung: 17.08.2023 09:23 Uhr
Mensa-Ordnung
Um einen reibungslosen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten und um unnötige Verschmutzungen zu vermeiden, sind bestimmte Ergänzungen zur Hausordnung zu beachten und die Öffnungszeiten des Bistros sind diesen Ergänzungen anzupassen.
- Das Bistro in der Mensa ist in der Zeit von 9.50 Uhr bis 14.15 Uhr während der Hofpausen geöffnet.
- Speisen und Getränke werden in den großen Pausen ausgegeben.
- In der 2. Hofpause wird zunächst für alle Essenteilnehmer das Mittagessen ausgegeben.
- In den kleinen Unterrichtspausen erfolgt grundsätzlich kein Verkauf.
- Verkaufte Speisen und Getränke können in der Mensa eingenommen werden. Während der 1. Hofpause ist die Mensa als Lern- und Pausenort nutzbar, sofern eine Schüleraufsicht die angemessene Disziplin gewährleistet.
- Die Nutzung der Mensa wird den Schülern in den großen Pausen nur bis zum Vorklingeln gestattet.
- Die Mensa ist durch alle Benutzer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Speisereste, Müll u.ä. gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, Jacken an die Garderobenständer
Unsere Bolzplatz- und Spielgeräteordnung
Bolzplatz- und Spielgeräteordnung
Die Sportplätze und die Sportgeräte sind eine Errungenschaft unserer Schule, die mit großem finanziellem Aufwand realisiert wurde. Deshalb sind alle Nutzungen auf einen langfristigen Erhalt auszurichten. Die Plätze sind ausschließlich für die jeweilige Sportart zu nutzen.
Die ausgebildeten Schulsportassistenten lenken den Pausensport und unterstützen die in diesem Bereich aufsichtführenden Lehrkräfte.
Alle Schüler sind verpflichtet, die Anweisungen der Lehrkräfte und Schulsportassistenten zu befolgen.
- Die Nutzung des Bolzplatzes/ Basketballanlage während der Schulzeit erfolgt zu folgenden Zeiten:
Bolzplatz
Basketball/Volleyball
1. große Pause:
Klassenstufen 5-7
Klassenstufen 8-10
2. große Pause:
Klassenstufen 8-10
Klassenstufen 5-7
3. große Pause:
Klassenstufen 5-7
offen für alle Schuljahrgänge
In Freistunden oder im Ganztagsbereich obliegt die Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft. - Die Spielberechtigten (Sportassistenten) Schüler empfangen in der Regel die Bälle gegen Unterschrift in der Sportgeräteausleihe. Die Sportgeräteausleihe übernehmen Schülerinnen und Schüler als Verantwortungsprojekt.
- Schmutz der Schuhe ist vor der Nutzung aller Plätze abzustreifen.
- Als Schuhwerk sind auf dem Bolzplatz Turnschuhe oder Multinoppenschuhe vorgeschrieben.
- Ein Spiel auf dem Bolzplatz bestreiten maximal 10 Schülerinnen und Schüler. Die Verantwortung dafür obliegt den Schulsportassistenten.
- Das Überspringen der Bande ist verboten.
- Für das Holen der Bälle, die über die Bande/Netze/Fangzaun fliegen oder in den Strengbach fallen ist der jeweilige Verursacher verantwortlich. Die bereitgestellten Hilfsmittel sind zu nutzen. Bei Notwendigkeit ist zum Verlassen des Schulgrundstückes (Schlüssel) die aufsichtführende Lehrkraft einzubeziehen.
- Der verantwortliche Schulsportassistent beendet ein Spiel. Die Spieler verlassen den Platz. Erst danach betreten die nächsten Spieler die Plätze.
- Beim Basketball ist das Spiel so zu organisieren, dass Mitschüler nicht belästigt werden und keine Schäden auftreten.
- Am Ende der Pause gibt der ausleihende Schüler (Sportassistent) den Ball in der Geräteausleihe ab.
- Die Bespielbarkeit des Platzes (Schnee, Regen, Frost, ...) legt die aufsichtführende Lehrkraft fest.
- Bei Verstößen können Schüler vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Verhalten an Bushaltestellen und wähend der Busfahrt
Letzte Aktualisierung: 17.08.2023 09:41 Uhr
Belehrung zur Busnutzung