Welche weiteren Bildungswege neben und nach der Realschule gibt es?

 

 






 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Quelle: Ganztagsschule "Adolph Diesterweg" Roitzsch

 

 

Wann und wie erfolgt die Einstufung in den abschlussbezogenen Bildungsgang?

 

Zeitpunkt der Einstufung

 

  • Die Einstufung in den abschlussbezogenen Bildungsgang erfolgt am Ende der 6. Klasse. 
  • Die Klassenleitung erläutert den Erziehungsberechtigten am Ende des ersten Schulhalbjahres des 6. Schuljahrganges auf der Grundlage der bisher erbrachten Leistungen die voraussichtliche Einstufung.
  • Mit dem Halbjahreszeugnis Klasse 6 wird die voraussichtliche Einstufung den Sorgeberechtigten mitgeteilt. 
  • Die dann für Klasse 7 verbindliche Einstufungsmitteilung erfolgt mit dem Jahreszeugnis der 6. Klasse.


Folgende Bedingungen unterliegen für die Einstufungen.


Einstufung in den Hauptschulbildungsgang

  • Jahreszeugnis Klasse 6: 2x Note 5 in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach oder die Note 5 liegt in einem Kernfach (Deu, Mat, Eng) vor


Einstufung in den Realschulbildungsgang (in den auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht)

  • Jahreszeugnis Klasse 6: mindestens Note 4 und max. 1 auszugleichende Note 5 im Nebenfach §6 (1)

Wie kann man vom Hauptschulbildungs- in den Realschulbildungsgang wechseln?

 

Vom Hauptschulbildungsgang in den Realschulbildungsgang:

 

 

Nach der 7. oder 8. Klasse:

 

  • Nach dem Ende der 7. oder 8. Klasse auf schriftlichem Antrag der Eltern und Beschluss der Klassenkonferenz kann ein Schüler/ eine Schülerin nach der 7. und 8. Klasse vom Hauptschulbildungsgang in den Realschulbildungsgang wechseln, sofern die Leistungen für den auf den realschulabschlussbezogenen Unterricht erfüllt sind.
Nach dem Ende der 9. Klasse
  • Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an den besonderen Leistungsfeststellungen in Deu und Ma (schriftlich) sowie einem weiteren gewählten Fach (mündlich)
  • Es muss nach den Prüfungen der qualifizierte Hauptschulabschluss erreicht werden.
  • dazu muss in den Kernfächern  ein Durchschnitt von mindestens 3,0 sowie in den Nebenfächer ein Durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht werden. 


Wann kann man von der Sekundarschule auf das Gymnasium wechseln?

 

Von der Sekundarschule zum Gymnasium:

 

Voraussetzungen zum Wechsel an ein Gymnasium nach der 5.-8. Klasse:


  • Beschulung im Realschulbildungsgang
  • Kernfächer (Deu, Ma, Eng): Durchschnitt 2,0 (keine Note schlechter als 3)
  • Nebenfächer (alle sonstigen Fächer): Durchschnitt 2,5 (keine Note schlechter als 3)
  • 2. Fremdsprache ab Klasse 7 mit mindestens Note 2

 

Vorausetzungen zum Wechsel an ein Gymnasium/ Fachgymnasium nach der 10. Klasse:

  • Erreichen des Erweiterten Realschulabschlusses nach den Prüfungen
  • Kernfächer: Durchschnitt 2,3
  • Nebenfächer: Durchschnitt 2,7
  • Mit dem Wechsel an ein Gymnasium nach der 10. Klasse erfolgt dort i.d.R. die Wiederholung in der 10. Klasse, da die 10. Klasse bereits zur Kusstufe zählt.
  • Mit dem Wechsel an ein Fachgymnasium mit besonderen Schwerpunkten (Elektrotechnik, Bautechnik, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, ...) erfolgt der Eintritt in die 11. Klasse
  • Das Abitur erhält man nach erfolgreicher Abschlussprüfung in beiden Schulformen nach 3 Schuljahren

Wann kann man vom Gymnasium zur Sekundarschule wechseln?

Ein Wechsel vom Gymnasium zur Sekundarschule ist in der Regel nur zum Ende eines Schuljahres mit Beginn des neuen möglich. Alle Wechselgründe und Beratungen finden am Gymnasium statt, bevor der Wechsel vollzogen wird. 

 

Anschließend erfolgt die Anmeldung des Kindes über das Sekretariat unserer Schule. 

Wann kann man zum Produktiven Lernen wechseln?

 

Das Produkive Lernen richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss anstreben bzw. die Chance auf den Hauptschulabschluss wahren müssen. Es wird in der Sekundarschule Raguhn jährlich zu Beginn des Schuljahres angeboten und umfasst innerhalb von zwei Jahren wöchentlich zwei Tage Schule im festen Klassenverband und drei Tage Praktikum in einem Betrieb. 

 

Folgende Fallgruppen kommen für das PL infrage: 

 

Fallgruppe a

Fallgruppe b

Fallgruppe c

Fallgruppe d

Fallgruppe e

Fallgruppe f

Aufnahme im

(Schüler, die nach § 4 Abs. 5 der VO in die Berufsbildung überwiesen werden)

(Schüler, die im 8. Schulbesuchsj. sind und am Ende des 6. nach VO nicht versetzt oder in den HSB eingestuft werden)

(Hauptschüler, die am Ende  des 7. oder 8. Schuljahrganges nach VO nicht versetzt werden)

(Realschüler, die am Ende des 7. Schuljahrganges nach VO nicht versetzt und in den HSB umgestuft werden)

(Realschüler im 9. Schulbesuchsj, die am Ende des 8. Schuljahrganges nach VO nicht versetzt und in HSB umgestuft werden)

besonderen Einzelfall *

*) Begründung notwendig

 

 

Wichtige Dokumente für Interessierte: 

 

Wie kann man zum BVJ wechseln?

 

Das BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) wird am Berufsschulzentrum mit den Standorten Bitterfeld und Köthen absolviert. Neben der Erfüllung der Schulpflicht, dient das BVJ einer beruflichen Orientierung und dem Erwerb von grundlegenden beruflichen Kompetenzen. Der Hauptschulabschluss kann mit dem erfolgreichen einjährigen Besuch erworben werden. 

 

Der Wechsel erfolgt einerseits im Falle einer (erneuten) Nichtversetzung im Jahrgang 8/9 und andererseits nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, ohne Aussicht auf das Erreichen des Hauptschulabschlusses an unserer Schule. 

 

Wichtige Dokumente für Interessierte: 

 




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