Wahl der 2. Fremdsprache

Ab der 7. Klasse können Schülerinnen und Schüler in Schulen Sachsen-Anhalts erlernen. An unserer Schule bieten wir Russisch und Französisch an. 

 

Die Wahl für eine zweite Fremsprache ist freiwillig und sollte eine bewusste Entscheidung sein, die mit dem Kind gemeinsam getroffen wird. 

 

Neben der Sprachausbildung für den eigenen Lebensweg ist die Belegung einer 2. Fremdsprache für ein eventuell später angestrebtes Abitur eine wichtige Voraussetzung. Insgesamt müssten bis zum Abitur 4 Jahre Fremdsprachenlelegung nachgewiesen werden können. 

 

Die Wahl und damit verbindliche Anmeldung erfolgt nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse mit offiziellem Dokument, das auch hier downloadbar ist. 

 

Vor Ende des 6. Schuljahres erfolgt die Kursbildung der Französisch bzw. Russischkurse, die mindestens 8 Lerndende umfassen müssen, um eröffnet zu werden. 

Vor- und Nachteile

Die Belegung der 2. Fremdsprache ist im Vergleich zur Nichtbelegung eine Mehraufwand von 3 Unterrichtsstunden/ Woche, von denen 2 Stunden in der Regel in der 6. und 7. oder 7. und 8. Stunden aus schulorganisatorischen Gründen liegen. Zudem sind die dort erhaltenen Noten versetzungsrelevant. 

 

Vor dem Hintergrund des angestrebten Abiturs und der breiter entwickelten Sprachkompetenz ist dieser Mehraufwand aber auch ein Gewinn. 

 

Im Unterricht selbst wird zunehmend auch der Sprachaustausch mit Muttersprachlern gefördert. So findet seit einigen Jahren ieinmal jährlich über Pfingsten ein Treffen zwischen französischen und deutschen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen der Städtepartnerschaft Brehna-Semoy statt, an der auch Schülerinnen und Schüler unserer Kurse teilnehmen. 

 

Zudem wird ab 2024 an einem regelmäßigen Sprachaustausch per Videokonferenz aus dem Französischunterricht heraus nach Frankreich zu den Schülern der Partnerstadt gearbeitet, damit die neu erlernte Sprache praxisnah angewendet wird. 

 

Kann ich meine gewählte 2. Fremdsprache abwählen?

2. September 2022

 

Grundsätzlich ist die Wahl der 2. Fremdsprache zum Ende der 6. Klasse für die 7. eine bewusste Entscheidung, die Eltern und Schülerinnen sowie Schüler mit dem Informationsschreiben getroffen haben.

 

Der Gestetzgeber gibt dennoch Möglichkeiten, den Kurs zum Ende eines Schuljahres für den Beginn des neuen Schuljahres zu verlassen. Dazu ist ein Antrag an die Schule zu stellen. Dieser Antrag enthält noch einmal die rechtlichen Hinweise zu den Folgen dieser Entscheidung im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn. 

 

Das Dokument ist hier erhältlich: 

Die Anträge werden in der Regel genehmigt, wenn dem keine schulischen Interessen (Mindestschülerzahl im Kurs) entgegenstehen. 

 




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